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Patienten­verfügungen

Patientenverfügungen

Der rasante Fortschritt in der Medizin wirft unweigerlich Fragen dazu auf, welche Behandlung man selbst am Ende des Lebens wünscht oder – wohl noch wichtiger – ausdrücklich ablehnt.

Durch die Errichtung einer Patientenverfügung können Sie sich selbst, Ihren Angehörigen und Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Sicherheit geben, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden – auch wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können.

Die Errichtung einer Patientenverfügung besteht aus einer ärztlichen Beratung, der Verschriftlichung der persönlichen Wünsche und der juristischen Eintragung. Da diese Leistung leider nicht durch die Krankenkasse gedeckt ist, uns dieses Thema jedoch sehr am Herzen liegt, orientieren wir uns hier deutlich unter der Tarifempfehlung der Ärztekammer.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich bitte unverbindlich an unsere Ordination.

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